Umweltschutz West Umweltschutz West GmbH
BRA Morbach
Auf der Acht 5
54497 Morbach-Bischofsdhron

BRA Morbach

Ansprechpartner:
Frank Wegner
Tel.: 0 65 33 / 95 80-0
Fax: 0 65 33 / 95 80-20
E-Mail: info-morbach@u-west.de

Zertifikate:
Zertifikat EFB: Umweltschutz West GmbH - Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Handeln und Vermitteln

Bodenreinigungsanlage Morbach


Art der Bodenbehandlung: Biologie
Betriebsbeginn: 1994
Zertifizierung: Entsorgungsfachbetrieb
Genehmigungsart: 8.4 (8.7) Spalte 1 d. 4. BImSchV
Genehmigungsbehörde: SGD Nord, Koblenz
Jahreskapazität: unbegrenzt

Morbach aktuell:
Beachten Sie den erweiterten Annahmekatalog für behandelte bzw. zwischengelagerte Stoffe sowie die neu erteilte Erlaubnis zur "Herstellung von Deponiebaustoffen, kulturfähigen und nicht kulturfähigen Ersatzböden oder Verfüllstoffen als Bergversatz" am Ende der Liste!

Welche Abfälle werden behandelt / zwischengelagert ?

01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
02 01 03 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 03 04 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation
03 01 01 Rinden- und Korkabfälle
03 03 01 Rinden- und Holzabfälle
03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 10 Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
05 01 06* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
05 01 15* gebrauchte Filtertone
05 01 17 Bitumen
07 05 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
07 05 14 feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen
07 05 99 Abfälle a.n.g.
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
17 01 01 Beton
17 01 02 Ziegel
13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
13 05 03* Schlämme aus Einlaufschächten
13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe
17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische
17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
17 05 05* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
17 05 06 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 05 07* Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält
17 05 08 Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
17 06 05 asbesthaltige Baustoffe
17 08 01* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 08 02 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 01* Bau- und Abbruchabfälle, die Quecksilber enthalten
17 09 02* Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren)
17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
17 09 04 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
19 02 05* Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 05 01 nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen
19 05 03 nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02 Sandfangrückstände
19 08 09* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 09 02 Schlämme aus der Wasserklärung
19 12 01 Papier und Pappe
19 12 09 Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 02 feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe enthalten
19 13 05* Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 01 Papier und Pappe/Karton
20 01 40 Metalle
20 02 01 kompostierbare Abfälle
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 Marktabfälle
20 03 03 Straßenkehricht
20 03 06 Abfälle aus der Kanaleinigung
20 10 01 Papier und Pappe / Karton


Erweiterung um verschiedene Abfallschlüssel zur Herstellung von Deponiebaustoffen, kulturfähigen und nicht kulturfähigen Ersatzböden oder Verfüllstoffe als Bergversatz.

EAK-Nr. Liste der gehandhabten Stoffe
01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und Sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
02 04 01 Rübenerde
02 03 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 03 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 02 nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
03 03 09 Kalkschlammabfälle
03 03 11 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung
10 01 03* Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 14* Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derj., die unter 10 01 04 fallen
10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
10 03 20 Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt
10 04 01* Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)
10 05 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelzen)
10 06 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelzen)
10 07 01 Schlacken (Erst- und Zweitschmelzen)
10 09 03 Ofenschlacke
10 10 03 Ofenschlacke
10 12 01 Rohmischungen vor dem Brennen
10 12 06 verworfene Formen
10 12 08 Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 13 01 Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen
10 13 06 Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)
10 13 11 Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen
10 13 14 Betonabfälle und Betonschlämme
19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten
19 01 12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 190111 fallen
19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 14 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt
19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
19 01 16 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15* fällt
19 01 19 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
19 02 06 Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 190205 fallen
19 03 04* als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle
19 03 05 stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen
19 03 06* als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
19 03 07 verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen
19 06 04 Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen
19 08 02 Sandfangrückstände
19 12 12 sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 12 09 schon in Positivkatalog Zwischenlagerung (übrigens kein Stern wie in Anlage 2 des Genehmigungs-bescheides vom 19.7.02

* gefährliche Abfälle



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